Grundordnung

§15 der
Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom
2. April 2002
(1) Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften in ihrer
gleichzeitigen Funktion als Hochschulbibliothek ist die
zentrale Betriebseinheit der Deutschen Sporthochschule
Köln für die Literatur- und wissenschaftliche Informationsversorgung.
(2) Ihre Aufgaben sind insbesondere die Bereitstellung und
Vermittlung von Literatur und Information sowie die Beratung
und Unterstützung bei der Nutzung von Literatur- und
Informationsquellen.
(3) Die Zentralbibliothek wird von
einer hauptamtlichen Leiterin/einem hauptamtlichen Leiter
mit entsprechender Qualifikation geführt. Die Leiterin/der
Leiter der Zentralbibliothek ist dem Personal der
Zentralbibliothek vorgesetzt und führt die Fachaufsicht
über alle Einheiten der Literatur- und wissenschaftlichen
Informationsversorgung.
(4) Es wird eine Bibliothekskommission gebildet, welche die
Hochschule in Grundsatzangelegenheiten der Literatur- und
Informationsversorgung berät. Die Bibliothekskommission setzt
sich aus einer Vertreterin/einem Vertreter der Gruppen der
Professorinnen/Professoren oder der wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus jedem Fachbereich, einer
Vertreterin/ einem Vertreter der Gruppe der weiteren
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie einer Vertreterin/einem
Vertreter der Gruppe der Studierenden zusammen; die Mitglieder
werden vom Senat gewählt. Die Leiterin/der Leiter der
Zentralbibliothek oder deren Vertretung ist beratendes
Mitglied der Bibliothekskommission.
(5) Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften kooperiert
im Rahmen ihrer Fachaufgaben mit den anderen zentralen
Betriebseinheiten. Zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung
kooperiert sie darüber hinaus regional und überregional mit
vergleichbaren Einrichtungen.
(6) Für die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften in ihrer gleichzeitigen Funktion als Hochschulbibliothek wird vom Senat eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung erlassen.

