Grundordnung

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§15 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 2. April 2002

(1) Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften in ihrer gleichzeitigen Funktion als Hochschulbibliothek ist die zentrale Betriebseinheit der Deutschen Sporthochschule Köln für die Literatur- und wissenschaftliche Informationsversorgung.

(2) Ihre Aufgaben sind insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung von Literatur und Information sowie die Beratung und Unterstützung bei der Nutzung von Literatur- und Informationsquellen.

(3) Die Zentralbibliothek wird von einer hauptamtlichen Leiterin/einem hauptamtlichen Leiter mit entsprechender Qualifikation geführt. Die Leiterin/der Leiter der Zentralbibliothek ist dem Personal der Zentralbibliothek vorgesetzt und führt die Fachaufsicht über alle Einheiten der Literatur- und wissenschaftlichen Informationsversorgung.

(4) Es wird eine Bibliothekskommission gebildet, welche die Hochschule in Grundsatzangelegenheiten der Literatur- und Informationsversorgung berät. Die Bibliothekskommission setzt sich aus einer Vertreterin/einem Vertreter der Gruppen der Professorinnen/Professoren oder der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus jedem Fachbereich, einer Vertreterin/ einem Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie einer Vertreterin/einem Vertreter der Gruppe der Studierenden zusammen; die Mitglieder werden vom Senat gewählt. Die Leiterin/der Leiter der Zentralbibliothek oder deren Vertretung ist beratendes Mitglied der Bibliothekskommission.

(5) Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften kooperiert im Rahmen ihrer Fachaufgaben mit den anderen zentralen Betriebseinheiten. Zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung kooperiert sie darüber hinaus regional und überregional mit vergleichbaren Einrichtungen.

(6) Für die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften in ihrer gleichzeitigen Funktion als Hochschulbibliothek wird vom Senat eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung erlassen.